Chimicherrychanga

Grooveshark Lite

Musik von Seba

Grooveshark Eingangsseite

Bei Grooveshark handelt es sich um ein Onlineangebot um kostenlos Musik zu hören. In gewisser Weise ist es auch legal – je nachdem. Die Musikdatenbank ist bereits recht stattlich und verspricht weiterhin zu wachsen. Dazu ist das Angebot noch ansprechend gestaltet und weist eine leichte, intuitive Bedienung auf.

Bedienbarkeit

Breadcrumb-Navigation bei Grooveshark

Navigiert wird durch ein Flash-Interface. Suchen lässt sich nach Titel, Interpret, Album oder Genre. Von dort aus kann man sich durch Vorschläge durchklicken. Eine Breadcrumb-Navigation sorgt dabei für Übersicht.

Ausgewählte Songs lassen sich in eine Warteschleife (Queue) stellen und dann nach und nach abspielen oder zufällig wiedergeben. Man hat zwar freie Auswahl was man hören möchte, in den Liedern lässt sich aber weder vor- noch zurückspulen. Dafür jedoch anhalten und fortsetzen.

Wer mag, kann auch das Autoplay einschalten um zufällige Stücke zu hören, die in etwa dem zuletzt Gehörten entsprechen. Ist für das Lied zu wenig Information hinterlegt, wird man gebeten ähnliche Lieder anzugeben. Für die Zukunft und für andere User.

Wer einen Account besitzt, kann zudem persönliche Wiedergabelisten anlegen, Favoriten speichern und sich in der Community beteiligen.

Überaus minimalistisch gibt es auch Werbung. Jedoch optisch einwandfrei eingepasst, also überhaupt nicht störend. Die Anzeigen befinden sich in einer Leiste am unteren Rand und in einem Kästchen rechts neben der Queue.

Nervend ist jedoch ein hin- und wieder aufpoppender Hinweis links unten, dass meine Bandweite zu gering wäre und es daher stottern könnte. Nein, ist sie nicht und nein, tut es nicht. Klickt man den Hinweis nicht weg, stappeln sie sich nach und nach und nehmen die linke Hälfte ein.

Widgets

Einzelne Lieder oder ganze Listen lassen sich über ein Widget auf der eigenen Seite einbinden. Schon toll! Das mache ich auch gleich mal:

Wie kann so ein Angebot funktionieren?

Die Lieder kommen von den Benutzern. Man erstellt einen Account und lädt sich ein Programm herunter mit dem sich Lieder (wohl nur MP3) hochladen lassen. Von nun an können sie von jedem angehört werden.

Wird ein Lied von einem Benutzer kostenpflichtig heruntergeladen (als MP3 ohne DRM für 0.99$), geht das Geld an den Künstler, Grooveshark und den Benutzer, der es hochgeladen hat.

Inwiefern die Musikindustrie da auf Dauer mitspielen wird und ob das nach deutschem Recht zulässig ist, ist fraglich. Hoffen wir, dass niemand nach fragt.

Lieder kommen jedoch auch von den Labels selbst um z.B. ihre Schützlinge zu promoten. Für Labels gibt es spezielle Accounts mit Statistiken und mehr.

Zugang für Labels: http://www.grooveshark.com/labels

Terms of Serivce (ToS)

You are responsible for adhering to all relevant local and national laws wherever you are.

Hm … hmhm! Hm. Klingt ein wenig problematisch. Leider kenne ich mich nicht genügend mit deutschem Recht aus, um etwas dazu zu sagen.

The following is a partial list of the kind of User Content that is illegal or prohibited on the Site and the Service. (…) (v) consists of an illegal or unauthorized copy of a copyrighted work, such as sound recordings, musical compositions and videos in which you do not personally own the copyright (including CDs and tracks you may have purchased), or otherwise do not have the necessary authority from the copyright owner(s);

Man müsste also nachschauen, welche Künstler oder Labels mit Grooveshark zusammenarbeiten. Alles andere wäre illegal.

You shall be solely responsible for your own User Content and the consequences of posting or publishing it.

Eigentlich klar. Es heißt: Lädts du z.B. ein Lied hoch ohne über die Rechte zu verfügen (und darüber dürfte kein normaler Verbraucher verfügen) treffen dich etwaige rechtliche Forderungen des Urhebers/Rechteinhabers.

Labels

Nach der Panikmache im vorigen Punkt nun die gute Nachricht: Grooveshark hat aktuell Lizenzabkommen mit 514 Labels. Deren Musik darf somit hochgeladen und eingebunden werden. Die wirklich großen Fische sind scheinbar noch nicht dabei. Leider.

Kleiner Tipp: Über Wikipedia (eher noch die englische Variante) lässt sich häufig das Label eines Interpreten/Album herausfinden.

Die vollständige Liste an Labels: http://www.grooveshark.com/labels-list

Abschließende Worte

Eine klasse Service (vorausgesetzt man verfügt über einen schnellen Internetanschluss mit Flatrate)! Ohne den rechtlichen Durchblick zu haben, sollte man jedoch davon absehen, Lieder hochzuladen. (Die Information, wer was hochgeladen hat, wird gespeichert.)

In gewisser Hinsicht könnte es schon kritisch werden, mittels eines Widgets Lieder auf der eigenen Seite einzubinden. Aber gab es schon eine Abmahnwelle wegen eingebundenen Youtube-Videos? Eben!

Das Hören auf der Seite selbst dürfte kein Problem darstellen. Und selbst wenn, wird sich niemand die Mühe machen und zurückverfolgen, wer sich was angehört hat. :P

Nehmt meine Worte gerade in Hinblick auf die rechtlichen Abschnitte bloß nicht als gottgegeben! In Rechtsfragen stehe ich tiefer als ein Laie!

Ansonsten: Have fun!

Links

Grooveshark: http://www.grooveshark.com
Grooveshark Blog: http://fromthedeepend.com
Liste der Labels: http://www.grooveshark.com/labels-list

Yahoo Answers „Is Grooveshark legal?“: http://answers.yahoo.com/…
Artikel „Haftung für Video Embedding (…)“: http://www.rechtzweinull.de/…

2 Kommentare

  1. avatar Christoph
    Shiny.

    Das werde ich mir dann mal anschauen, es könnte ja praktisch sein.
  2. avatar Seba
    Habe mir nun sogar einen Account angelegt. Finde es sehr praktisch. :)

    Wobei es noch kleine Makel gibt wie z.B. dass sich Playlisten nicht wieder löschen oder umbennen lassen.

Und jetzt du

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